Warum man eine Ltd. nicht so einfach löschen lassen sollte
Am 29.07.2009 schreibt RA Dr. Wilhelm Niemeyer auf Handelsblatt online über den „Niedergang der Ltd.“, und dass zur Zeit mehr Ab- als Anmeldungen englischer Limiteds in Deutschland zu verzeichnen seien. Dies impliziert, dass diese Gesellschaften auch in England gelöscht werden. Ein Schritt, der, außer im Fall der Insolvenz der Gesellschaft, so sicherlich nicht nötig ist und dem sinnvollere Alternativen gegenüber gestellt werden können.
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